Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.


II. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Auch vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen.


III. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht sofern im Angebot/Vertrag nicht anders vereinbart.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag, der seperat zu vereinbaren ist. 

3. Mit der Lieferung wird das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Angebots oder der Rechnung zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. 

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.


IV. Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.


V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, wird ein Tagessatz von 800 EUR zzgl. 200 EUR Nachbearbeitungspauschale und zuzüglich ggf. anfallender Nebenkosten (Spesen, ggf. Fotoassistenz, Übernachtungen, etc.) berechnet. Bei Veröffentlichungen bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt für die im Angebot genannte Nutzung des Bildmaterials. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich im Angebot zu vereinbaren. 

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Fotoassistenz, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, Übernachtungen, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und vertragsgemäß angefertigte und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. 

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. 


VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen, in Höhe der Empfehlung der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.


VII. 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen